Kosten

Die Frage nach den Kosten kann nicht pauschal beantwortet werden. Der erste Honoraranspruch entsteht bereits durch die Erstberatung (siehe hierzu weiter unten). Die Höhe der Anwaltsgebühren richtet sich neben dem Gegenstandswert, dem Umfang und dem Schwierigkeitsgrad der Sache auch immer nach dem Verfahrensstand, also ob die Angelegenheit außergerichtlich gelöst werden kann oder es doch zu einem Gerichtsverfahren (Eingangsinstanz oder Rechtsmittelinstanzen) kommt. Weitere Gebühren fallen beim Abschluss eines Vergleiches oder der Beauftragung eines Korrespondenzanwalts oder Terminsvertreters an. So ist jeder Einzelfall individuell zu berechnen.

Eine transparente und faire Preisgestaltung garantiere ich Ihnen durch Gebühren- oder Honorarvereinbarung entweder auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) oder auf Zeitbasis (Stundenhonorar).

Ihr persönliches Kostenrisiko erläutere ich Ihnen gerne bei Mandatsbeginn.

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Häufige Fragen
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"Ich habe da mal ´ne Frage..."
Schön, denn dann sind Sie bei mir durchaus richtig!
Aber: die rechtliche Bewertung eines Sachverhaltes ist nicht kostenlos. Jede rechtliche Auskunft kostet Geld. Das versteht sich von selbst.

Was kostet eine Erstberatung?
Die Kosten der Erstberatung sind abhängig von Art und Umfang der Beratungsleistung. Sprechen Sie mich an - gerne nenne ich Ihnen einen konkreten Preis.
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Muss ich im Voraus zahlen (Kostenvorschuss)?
Die Erstberatung wird immer nachträglich abgerechnet. 
Bei weitergehender außergerichtlicher oder gerichtlicher Tätigkeit stelle ich immer eine Kostenvorschussrechnung in angemessener Höhe. Der von Ihnen geleistete Kostenvorschuss wird selbstverständlich im Rahmen der Endabrechnung in voller Höhe berücksichtigt. Werden Vorschussforderungen nicht beglichen, bin ich berechtigt und bleibt mir aufgrund zahlreicher 'schlechter Erfahrungen' mit Zahlungsversprechen von Mandanten leider auch nichts anderes übrig, als das Mandat niederzulegen.
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Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Was muss ich veranlassen?
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, bitte ich Sie, sich bereits im Vorfeld unseres Erstgesprächs an diese zu wenden und dort zu erfragen, ob die anfallenden Kosten übernommen werden. Falls dies der Fall ist, erhalten Sie von dort eine Schadensnummer. Diese teilen Sie mir dann bitte bei Mandatsbeginn mit. Nicht selten kommt es vor, dass Rechtsschutzversicherungen nicht alle Kosten übernehmen oder eine Kostenübernahme gänzlich ablehnen. 
Bitte bedenken Sie stets: Kostenschuldner sind Sie als mein Mandant / meine Mandantin.

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Gibt es PKH für ein Strafverfahren?
Nein, sofern Sie einer Straftat beschuldigt werden. Klagt Sie die Staatsanwaltschaft an und werden Sie freigesprochen, sind Ihre Anwaltskosten von der Staatskasse zu tragen. In bestimmten Fällen wird den Angeklagten ein (Pflicht-)Verteidiger durch das Gericht bestellt (sog. notwendige Verteidigung). Sind Sie allerdings Opfer einer Straftat und liegen die Voraussetzungen zur Zulassung als Nebenkläger/-in vor, kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Über Einzelfragen informiere ich Sie gerne!
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