Fachanwalt für 

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Wohn- und Gewerberaummietrecht, sowie

Wohnungseigentumsrecht

  • Abschluss und Gestaltung von Miet- und Pachtverträgen sowie Mietaufhebungsvertrag
  • Mieterhöhung, Fortsetzungsverlangen des Mieters, Zeitmietvertrag, Nebenkostenabrechnung
  • Mietinkasso (Geltendmachung säumiger Zahlungen des Mieters, Abwehr unberechtigter Mietminderungen, Abschluss von Ratenzahlungsvereinbarungen)
  • Bei Vertragsverletzungen die Abfassung und Durchsetzung von Abmahnungen gegen den Mieter
  • Kündigungen von Wohnraummietverhältnissen und Folgeansprüchen (z.B.Mietrückstände, Schönheitsreparaturen, Schadensersatzansprüche, Räumungsklage, Räumungsschutz etc.)
  • Gewerberaummietrecht und Pachtrecht
  • Wohnungseigentumsrecht (Eigentumswohnungsrecht /WEG; Sondereigentum, Mieteigentum, Gebrauchsregelungen, Nutzen - Lasten - Kosten - Verwaltung; Wohnungseigentümerversammlungen, Rechtsverhältnis des Verwalters etc.
  • Maklerrecht, Nachbarrecht, Immoblilienrecht
  • Auswirkungen von Insolvenzen

          Wir vertreten ausschließlich Vermieter, Eigentümer, Verwalter (WEG-, Immobilien/Haus-) und Makler.

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weitere Schwerpunkte 


Wehrrecht

  • WDO - Wehrdisziplinarrecht
  • WBO - Wehrbeschwerderecht
  • WStR - Wehrstrafrecht
  • BPersVG - Bundespersonalvertretungsrecht
  • SBG - Soldatenbeteiligungsrecht
  • SGleiG - Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz
  • SVG - Soldatenversorgungsgesetz
  • WDB - Verfahren über die Anerkennung einer Wehrdienstbeschädigung
  • allgemeine Statusangelegenheiten

Mandatsannahme aus ganz Deutschland sowie den Einsatzgebieten - gerne via Email.

RA Ehmann ist Kooperationspartner und Justiziar des Verbandes der Soldaten der Bundeswehr e.V.!

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Strafrecht - als Annex zum Wehrrecht

  • Wahl- und Pflichtverteidigungen in Wehr-/ Strafverfahren aller Instanzen (einschließlich Revision)
  • Nebenklagen im Strafprozess


Verkehrsrecht

RA Ehmann ist Kooperationspartner / Vertragsanwalt der GTÜ - Ge­sell­schaft für Tech­ni­sche Über­wa­chung mbH



Personalvertretungsrecht

  • Sachverständige Beratung von Personalräten (Gremien und Einzelmitglieder)
  • effektive Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten
  • Vertretung in verwaltungsgerichtlichen Beschlussverfahren
  • Gutachten zu einzelnen personalvertretungsrechtlichen Problemen
  • Durchführung von Schulungsveranstaltungen für Personalräte und Wahlvorstände
Das Personalvertretungsrecht regelt die Interessenvertretung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst durch Personalvertretungen wie Personalräte.

Diese haben neben Informations- und Mitwirkungsrechten insbesondere auch Mitbestimmungsrechte bei personellen, sozialen und organisatorischen Angelegenheiten.

Sollten Sie in einer Personalvertretung (Bund / Land) aktiv sein, helfe ich Ihnen bei Rechtsfragen und Streitigkeiten mit der Dienststelle gerne weiter durch. Sie erreichen mich hierzu direkt unter 

personalrat@ihr-anwalt.de 


Auf Anfrage berate und vertrete ich Sie auch gerne in anderen Rechtsgebieten.



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Gerne können Sie mich anrufen. Oder Sie schreiben mir eine Email.
Alle Anfragen werden absolut vertraulich behandelt.
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