Personalvertretungsrecht

Das Personalvertretungsrecht regelt die Interessenvertretung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst durch Personal- vertretungen wie Personalräte. Diese haben neben Informations- und Mitwirkungsrechten insbesondere auch Mitbestimmungsrechte bei personellen, sozialen und organisatorischen Angelegenheiten.

Sollten Sie in einer Personalvertretung (Bund / Land) aktiv sein, helfe ich Ihnen bei Rechtsfragen und Streitigkeiten mit der Dienststelle gerne weiter durch

  • Sachverständige Beratung von Personalräten (Gremien und Einzelmitglieder)
  • effektive Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten
  • Vertretung in verwaltungsgerichtlichen Beschlussverfahren
  • Gutachten zu einzelnen personalvertretungsrechtlichen Problemen
  • Durchführung von Schulungsveranstaltungen für Personalräte und Wahlvorstände
Sie erreichen mich hierzu direkt unter 
personalrat@ihr-anwalt.de 


Eine Handlungshilfe zum neuen Bundespersonalvertretungsrecht finden Sie hier

(Quelle: https://www.bund-verlag.de/personalrat/personalratsarbeit/basiswissen)