Personalvertretungsrecht
Das Personalvertretungsrecht regelt die Interessenvertretung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst durch Personal- vertretungen wie Personalräte. Diese haben neben Informations- und Mitwirkungsrechten insbesondere auch Mitbestimmungsrechte bei personellen, sozialen und organisatorischen Angelegenheiten.
Sollten Sie in einer Personalvertretung (Bund / Land) aktiv sein, helfe ich Ihnen bei Rechtsfragen und Streitigkeiten mit der Dienststelle gerne weiter durch
- Sachverständige Beratung von Personalräten (Gremien und Einzelmitglieder)
- effektive Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten
- Vertretung in verwaltungsgerichtlichen Beschlussverfahren
- Gutachten zu einzelnen personalvertretungsrechtlichen Problemen
- Durchführung von Schulungsveranstaltungen für Personalräte und Wahlvorstände
Sie erreichen mich hierzu direkt unter
personalrat@ihr-anwalt.de
Eine Handlungshilfe zum neuen Bundespersonalvertretungsrecht finden Sie hier
(Quelle: https://www.bund-verlag.de/personalrat/personalratsarbeit/basiswissen)