Als Vertragspartner der SCHUFA Holding AG hat Rechtsanwalt Ehmann die Möglichkeit, im Rahmen erteilter Mandate zum Forderungsmanagement zahlungsunwillige, säumige Schuldner bei der SCHUFA einzumelden.
Die übermittelten Daten können dann dort Berücksichtigung bei der Ermittlung von Wahrscheinlichkeitswerten (Scoring) finden. Die Übermittlung von Schuldnerdaten erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DS-GVO Daten über trotz Fälligkeit nicht beglichener titulierter Forderungen an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden.
Ein drohender Schufa-Eintrag motiviert Schuldner häufig, Zahlungen zu veranlassen; weit mehr als es die drohende Abgabe der Vermögensauskunft an Eides statt kann. Bestehende Pfändungsfreigrenzen bestehen zwar, gleichwohl erfolgen vor diesem Hintergrund deutlich mehr freiwillige Zahlungen auf bestehende Schulden.
Sie möchten RA Ehmann ein anwaltliches Mandant zum Forderungseinzug (Mahn-/Vollstreckungsbescheid, Geltendmachung titulierter Forderungen etc.) unter Ausnutzung der oben beschriebenen Möglichkeiten beauftragen?
Die Kosten hierfür berechnen sich Anhang des Streitwertes über die Gebührentatbestände des RVG für Zwangsvollstreckungen. Sprechen Sie mich gerne an. Sie erreichen mich telefonisch oder per Email unter schufa@ihr-anwalt.de oder an kanzlei@ihr-anwalt.de.
Weitere Informationen über die SCHUFA Holding AG erhalten Sie unter
http://www.schufa.de